Ehe-
und Familienrecht
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Ehescheidung
(auch mit Auslandsbereich)
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Trennungs-
und Scheidungsfolgen
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Eheverträge
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Kindschaftssachen
(Unterhalt, Sorgerecht, Umgang)
Recht
eheähnlicher heterogener sowie homosexueller Lebensgemeinschaften
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Partnerschaftsverträge
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Unterhaltsrecht
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Versorgungsverfügung
Arbeitsrecht
Miet-
Wohn und Gewerberecht
Das
Mietrecht betrifft fast jeden Mieter.
Für die Wohnqualität ist es ausschlaggebend, dass sich der Mieter in
seinem Wohnumfeld wohlfühlt.
Dazu gehört ein möglichst spannungsfreies Verhältnis zu Nachbarn und
dem Vermieter.
Bei auftretendenden Konfliktsituationen sollten die Parteien bemüht sein,
eine jegliche
Verhärtung der Positionen zu vermeiden. Die Ausgewogenheit der Interessen
der Parteien
sollte in gemeinsamen Aussprachen berücksichtigt werden.
Zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ist die genaue Kenntnis der
jeweiligen Rechte und Pflichten
erforderlich. Die Auseinandersetzungen zwischen den Parteien sollten
jedoch in jedem Fall auf der
Basis von Toleranz und Fairness geführt werden.
Andererseits müssen bei der Geltendmachung bestimmter Rechte und
Pflichten spezielle
Formerfordernisse erfüllt sein. (z.B. bei einer Mieterhöhung)
Im
Laufe der Mietzeit ergeben sich oft Fragen, die z.B.
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die
angemessene Miethöhe,
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die
Korrektheit der Nebenkostenabrechnung,
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das
Mietminderungsrecht
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die
Beseitigung von Mängeln oder
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Zulässigkeit
von Untervermietung betreffen.
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Bei
Beendigung des Mietverhältnisses liegen häufig die Probleme
bei
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der
Rechtmäßigkeit der Kündigung,
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der
Durchführung von Schönheitsreparaturen,
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der
Rückzahlung der Mietkaution und
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der
Stellung eines Nachmieters.
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