Tätigkeitsschwerpunkte

Familien-/Erbrecht · Arbeitsrecht · Mietrecht


Ehe- und Familienrecht

  • Ehescheidung (auch mit Auslandsbereich)

  • Trennungs- und Scheidungsfolgen

  • Eheverträge

  • Kindschaftssachen (Unterhalt, Sorgerecht, Umgang)

Recht eheähnlicher heterogener sowie homosexueller Lebensgemeinschaften

  • Partnerschaftsverträge

  • Unterhaltsrecht

  • Versorgungsverfügung

Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutzklagen

  • Beistand bei außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen

  • Individualarbeitsrecht

  • Verfassen von Arbeitsverträgen

Miet- Wohn und Gewerberecht

Das Mietrecht betrifft fast jeden Mieter.

Für die Wohnqualität ist es ausschlaggebend, dass sich der Mieter in seinem Wohnumfeld wohlfühlt. 
Dazu gehört ein möglichst spannungsfreies Verhältnis zu Nachbarn und dem Vermieter.
Bei auftretendenden Konfliktsituationen sollten die Parteien bemüht sein, eine jegliche 
Verhärtung der Positionen zu vermeiden. Die Ausgewogenheit der Interessen der Parteien 
sollte in gemeinsamen Aussprachen berücksichtigt werden. 

Zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ist die genaue Kenntnis der jeweiligen Rechte und Pflichten 
erforderlich. Die Auseinandersetzungen zwischen den Parteien sollten jedoch in jedem Fall auf der 
Basis von Toleranz und Fairness geführt werden.

Andererseits müssen bei der Geltendmachung bestimmter Rechte und Pflichten spezielle 
Formerfordernisse erfüllt sein. (z.B. bei einer Mieterhöhung) 

Im Laufe der Mietzeit ergeben sich oft Fragen, die z.B. 

  • die angemessene Miethöhe, 

  • die Korrektheit der Nebenkostenabrechnung, 

  • das Mietminderungsrecht 

  • die Beseitigung von Mängeln oder 

  • Zulässigkeit von Untervermietung betreffen. 

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses liegen häufig die Probleme bei 

  • der Rechtmäßigkeit der Kündigung, 

  • der Durchführung von Schönheitsreparaturen, 

  • der Rückzahlung der Mietkaution und 

  • der Stellung eines Nachmieters.